Sondergremium zum EFSF gestoppt
Die Verfahrensregeln für die deutsche Beteiligung an Nothilfen des Euro-Rettungsfonds EFSF wurden vom Bundesverfassungsgericht vorläufig für nicht anwendbar erklärt. In einem Einverfahren entschied der Zweite Senat, dass die Entscheidungsrechte des Bundestags nicht von einem Sondergremium aus lediglich neun Parlamentariern wahrgenommen werden dürfen. Für weitere Hilfsmaßnahmen muss die Bundesregierung nun die Zustimmung des gesamten Bundestags einholen.
Nachdem im Oktober das Stabilisierungsmechanismusgesetz verabschiedet wurde, sollten dringende oder geheime Entscheidungen über Maßnahmen des Rettungsfonds EFSF von eben einem solchen Gremium getroffen werden. Dieses sollte nur aus neun Mitgliedern des Bundestags bestehen. Diese Verfahrensweise kommt nun nicht in Frage. Bis das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden hat, dürfen die Beteiligungsrechte des Bundestages nicht durch das neue Gremium wahrgenommen werden. Jetzt muss das Plenum entscheiden.
Die Richter in Karlsruhe reagierten mit ihrer Entscheidung auf eine Klage der SPD-Bundestagsabgeordneten Klaus Danckert und Swen Schult. Sie sahen sich durch die Einsetzung der neun Mann starken Gruppen in ihren Rechten als Abgeordnete eingeschränkt. Genau dieser Argumentation folgte auch der Zweite Senat.
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Zahlen & Fakten:
Stadtname:
Baden-Baden
Bundesland:
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk:
Karlsruhe
Landkreis:
Stadtkreis
Höhe:
161 m ü. NN
Fläche:
140,21 km²
Einwohner:
54.494
Autokennzeichen:
BAD
Vorwahl:
07221 und im Rebland 07223
Gemeinde-
schlüssel:
08 2 11 000