12-jährige Haftstrafe wegen Mordes an sechsjährigem Sohn
Wegen heimtückischen Mordes an seinem sechs Jahre alten Sohn muss ein Mann aus Karlsruhe für 12 Jahre ins Gefängnis. Am gestrigen Donnerstag sah es das Landgericht Karlsruhe als erwiesen an, dass sich der 43 Jahre alte Vater mit der Tötung des gemeinsamen Kindes an seiner Ehefrau rächen wollte. Der Vorsitzende Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, dass der Vater seiner Ehefrau das nehmen wollte, was ihr am Liebsten war. Der Tötung vorausgegangen waren Beziehungsstreitigkeiten wegen eines angeblichen Verhältnisses zu einem anderen Mann.
Silvester letzten Jahres hatte der Vater in seiner Wohnung dem mit Legosteinen spielenden Kind mit einem Metallstößel heftig gegen den Kopf geschlagen. Dadurch erlitt das Kind einen Schädelbruch und sei sofort in einem benommenen, wenn nicht sogar bewusstlosen Zustand gewesen. Anschließend erstickte der Vater seinen Sohn mit einem Kissen und begann schließlich, mit einem Elektrobohrer am Hinterkopf und der Stirn des Kindes die Schädelknochen anzubohren. Davon ließ er dann aber wieder ab. Gestorben war das Kind schlussendlich an eingeatmeten Speisebrei.
Anschließend versuchte der Vater sich selbst das Leben zu nehmen und sprang vom acht Meter hohen Balkon. Dabei zog er sich schwerste Schädel-, Bein- und Beckenbrüche zu. Der Angeklagte erklärte in der Verhandlung, dass er keine Erinnerung an den Tag der Tat habe. Ich weiß nicht mehr, was da los war, hieß es weiter. Erst Mitte Januar 2011 war er im Gefängniskrankenhaus aus dem Koma aufgewacht.
Das Landgericht nimmt eine erheblich verminderte Schuld- und Steuerungsfähigkeit des Angeklagten an. Er war zu, Zeitpunkt der Tat erheblich alkoholisiert. Sei Alkoholpegel soll bei rund zwei Promille gelegen haben, sodass er das Tötungsvorhaben "möglicherweise sehr kurzfristig gefasst habe". Der Familienvater befand sich in einer verzweifelten Situation, da ihn seine Frau verlassen wollte. Diese besuchte am 28. Dezember 2010 eine Anwältin, die die Scheidung einleiten sollte.
Das Urteil wurde vom Angeklagten ohne Reaktion aufgenommen. Sein Anwalt Klaus Schroth erklärte, dass er nicht in Revision gehen werde.
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Zahlen & Fakten:
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